Zum Betreuungsfall werden Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Ursachen können Krankheiten wie z.B. Schlaganfälle, Demenz oder Unfälle sein. Diese können jeden zu jeder Zeit treffen. Und die Zahlen der Altersverteilung von Betreuungsfällen zeigen deutlich:
Rechtliche Betreuung ist nicht alleine ein Phänomen des Alters!
Im Betreuungsfall bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln dann unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.
Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, z.B. einen nahen Verwandten wie Ehepartner oder volljähriges Kind, für Sie entscheiden und handeln zu können, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.
Mit einer Gesamtvollmacht bleiben Sie auch dann selbstbestimmt.
In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen sowie Maßnahmen fest. An die medizinischen Festlegungen müssen sich Ärzte gesetzlich halten.
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